Brandanschlag in Schönebeck: Staatsschutz ermittelt

Nach dem Brand in der Wohnung eines Irakers in Schönebeck hat sich der Staatsschutz in die Ermittlungen eingeschaltet. Ein Sprecher der Polizei sagte, ein fremdenfeindlicher Hintergrund für das Feuer könne nicht ausgeschlossen werden. Konkrete Anhaltspunkte habe man aber noch nicht.

Ermittler fanden Brandbeschleuniger

Unterdessen hat sich der Verdacht erhärtet, dass das Feuer durch Brandstiftung entstanden sein könnte. Ermittler hätten bereits Spuren von Brandbeschleuniger gefunden.

In der Nacht zum Sonntag war in der Schönebecker Innenstadt ein 33 Jahre alter Iraker bei einem Brand in seiner Wohnung schwer verletzt worden. Er musste in eine Spezialklinik nach Leipzig gebracht werden. Der Mann konnte noch nicht zu den Geschehnissen befragt werden. Durch den Brand entstand ein Schaden von rund 15.000 Euro.

Brandanschlag in Schönebeck

Ein Mann ist Sonntagnacht in Schönebeck Opfer eines Brandanschlags geworden. Unbekannte warfen einen Brandsatz in eine leerstehende Spielhalle, wo der Iraker oft übernachtete.

Quelle: MDR vom 14.05.2012

Drei Fälle nachträglich als rechte Gewalt eingestuft

HALLE (SAALE)/MZ. Diskothek in Obhausen, 24. April 1993, Opfer: Matthias L. Der Täter und seine Mittäter gehörten nach eigenen Bekenntnissen der Skinheadszene beziehungsweise der Sympathisantenszene an (auch wenn sie – nach eigenen Aussagen – „mit Politik nichts zu tun haben wollten“). Die Tat erfolgte zudem als gruppendynamische Racheaktion für eine in der Nacht vom 17. auf den 18. April 1993 erlittene „Schlappe“ bei einer körperlichen Auseinandersetzung mit anderen Diskothekenbesuchern. Trotz fehlender belastbarer Erkenntnisse zum möglichen politischen Umfeld des damaligen Tatortes und seiner üblichen Besucher wird aufgrund der Gesamtumstände der von 40 bis 50 Skinheads „im Stile eines Rollkommandos“ überfallmäßig begangenen Tatausführung eine Einstufung als politisch rechts motivierte Tat empfohlen.

Löbejün und Umgebung, Nacht vom 7. zum 8. Oktober 1999, Opfer: Hans-Werner G. In der Urteilsbegründung gibt es mehrere deutliche Anhaltspunkte dafür, dass zumindest ein Angeklagter wesentliche Teilaspekte eines rechtsextremistischen Weltbilds und „Wertesystems“ verinnerlicht hatte, so dass zumindest in Ansätzen dieses vorhandene rechtsextremistische Gedankengut mitursächlich für die Tat selbst und insbesondere für die zutiefst menschenverachtende Skrupellosigkeit und Brutalität der Begehungsweise gewesen sein könnte. Zudem legen Feststellungen im Urteil zumindest nahe, dass ein weiterer Angeklagter in Bezug auf geistig behinderte Menschen eine vermutlich auf rechtsextremistischem Gedankengut fußende menschenverachtende Gesinnung hatte. Ferner deutet die Wahl des Opfers (behindert) auf eine politisch rechte Motivation hin. Eine Einstufung des Falls als politisch rechts motiviert wird deshalb empfohlen.

Halle (Saale), 29. Dezember 1999, Opfer: Jörg D. Das Opfer wurde von den Angeklagten als behindert eingeschätzt und kommt somit für Täter mit rechtsextremistischer Gesinnung grundsätzlich als Opfer in Betracht. Nach Erkenntnissen des LKA trägt ein Angeklagter insgesamt ca. 250 Tätowierungen über den ganzen Körper verteilt. Darunter befinden sich auch ein Hakenkreuz auf der linken Schulter und der Schriftzug „HASS (geschrieben mit SS-Runen)“ auf den Fingern. Zudem kann zumindest einem weiteren Angeklagten eine politisch rechte Gesinnung und möglicherweise sogar Fremdenfeindlichkeit unterstellt werden. Auf Grund der Gesamtumstände, insbesondere der Wahl des Opfers (behindert), die auf eine politisch rechte Motivation hindeutet, wird empfohlen, den Fall als politisch rechts motiviert einzustufen.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung vom 10.05.2012


Damit ist die Zahl der offiziell anerkannten Todesopfer rechter Gewalt in Sachsen-Anhalt auf sieben angestiegen
.

Auslöschung als Ziel rechter Gewalt

Auslöschung als Ziel rechter Gewalt – vor 20 Jahren starb Torsten Lamprecht

Erklärung des Landesvorsitzenden der Partei „Die Linke“ Matthias Höhn:

„Vor 20 Jahren starb Torsten Lamprecht nach einem brutalen Überfall von Naziskins auf eine Feier von Punks an den Magdeburger Elbterrassen. Vorausgegangen waren Dutzende andere Angriffe von Neonazis auf Andersaussehende und Andersdenkende. Vor allem in den 1990er Jahren wurden diesen mit einer fatalen Mischung aus Duldung und Bagatellisierung, Entsolidarisierung mit den Betroffenen, Untätigkeit der Polizei und der populistischen Stimmungsmache in Politik und Medien begegnet. Die Nazis fühlten sich bestärkt durch eine stille Duldung oder die unverhohlene Zustimmung zu rassistischer Gewalt wie kurze Zeit später bei den Pogromen in Rostock im August 1992 oder in Quedlinburg im September desselben Jahres.

Seit 1990 haben allein in Sachsen-Anhalt mindestens 13 Menschen durch Angriffe von Neonazis oder durch rechte Gewalt ihr Leben verloren. Die Todesfälle sind die dramatische Spitze von ansonsten hunderten Überfällen im Jahr, eine hohe Dunkelziffer noch nicht eingerechnet. In vielen Fällen ist es bloßer Zufall, dass das Opfer überlebt.

Rechte Gewalt ist politisch – als solche muss ihr auch begegnet werden. Den Taten geht eine Einschätzung und Abwertung der potentiellen Opfer voraus. Betroffene von rechter Gewalt gehören zumeist Gruppen an, denen auch die Mehrheitsbevölkerung gleiche Rechte abspricht oder verweigert. Dies sind marginalisierte oder statusarme Gruppen, wie Wohnungslose und andere sozial Benachteiligte, Asylsuchende und Flüchtlinge, sexuelle und kulturelle Minderheiten, alternative und linke Jugendliche.

Deshalb gehören der würdevolle Umgang mit Jedermann, die gleichen Rechten für alle, die Abschaffung der Sondergesetzgebung für Asylsuchende, die öffentliche Anerkennung von Vielfalt und Eigenständigkeit zum politischen Kampf gegen Rechts.

Nur die Anerkennung der Tatmotivation legt den Blick frei auf die Dimension rechter Gewalt und der Abwertungsprozesse im Umfeld der Täterinnen und Täter. Das Projekt „Todesopfer rechter Gewalt“ von TAGESSPIEGEL und ZEIT zählt mindestens 148 Todesopfer in der Bundesrepublik seit 1990. Anerkannt durch die Bundes- und Landesregierungen waren bis 2011 lediglich 58. Erst nach Aufdecken der Mordserie des NSU gab es die Bereitschaft, sich den realen Zahlen zu stellen. Zusätzlich zu den bisher offiziell gezählten vier Todesopfern in Sachsen-Anhalt wurden endlich nach der jüngsten Überprüfung der Landesregierung drei weitere alte Fälle anerkannt. Die Diskrepanz bleibt dennoch bestehen – so zählen Opferberatung und Journalistenprojekt noch weitere sechs Todesopfer im Bundesland, die auf Gerechtigkeit warten.“

Benefizkonzert am 12.05.2012 im KJH Knast:

Nazis in Magdeburg – Was die Landesregierung weiß

Hier die aktuellsten Erkenntnisse zu bestimmten als rechts einzustufenden Gruppierungen in Magdeburg, als Antwort der Landesregierung, erstellt vom Ministerium für Inneres und Sport, auf eine Kleine Anfrage des Abgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):

Erkenntnisstand der Landesregierung zu neonazistischen Gruppierungen im Raum Magdeburg

Namens der Landesregierung beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

1. Sind der Landesregierung folgende Gruppierungen / Personenzusammenschlüsse
bekannt
a. Reformer Jungs,
b. Adrenalin Magdeburg,
c. Elblichter?

Der Landesregierung sind Gruppierungen bzw. Personenzusammenschlüsse unter den Bezeichnungen „Reformer Jungs“ und „Adrenalin Magdeburg“ bekannt. Ein Personenzusammenschluss mit der Bezeichnung „Elblichter“ ist der Landesregierung nicht bekannt. Der Begriff „Elblichter“ ist lediglich im Zusammenhang mit der zeitweiligen Existenz einer „Informationsseite der Widerstandsbewegung der Region Magdeburg“ unter http://elblichter.info bekannt.

2. Welche Informationen liegen der Landesregierung zu Gründungsdaten, Anzahl der Mitglieder, Aktivitäten, Vernetzungen mit anderen Gruppen oder Personenzusammenschlüssen vor?

Informationen zu genauen Gründungsdaten, zur tatsächlichen Anzahl der Mitglieder zu den o. g. Gruppierungen bzw. Personenzusammenschlüssen liegen der Landesregierung nicht vor.

a.) Reformer Jungs

Seit Mitte des Jahres 2010 ist ein Personenzusammenschluss, der sich aus etwa 10 bis 20 im Stadtteil Magdeburg-Reform wohnhaften – bzw. aufhältigen Fußballfans des „1. Fußballclubs Magdeburg“ (1. FCM) bildete und unter der Bezeichnung „Reformer Jungs“ auftritt, bekannt. Seit Ende 2010 mischen sich auch gewaltbereite und vor allem erlebnisorientierte Jugendliche aus der Fußball- Hooligan-Szene sowie von den sich neu entwickelnden „Freien Kräften“ der rechten Szene unter diese Gruppierung. Es gibt keine tatsächlichen Anhaltpunkte dafür, dass diese Gruppierung Bestrebungen im Sinne des § 4 VerfSchG-LSA verfolgt. Politisch motivierte Aktionen sind bisher nicht bekannt geworden.

b.) Adrenalin Magdeburg

Eine Gruppierung „Adrenalin Magdeburg“ ist seit 2004 als ein loser Zusammenschluss von etwa 20 Personen mit wechselnder Zusammensetzung gewalt- und erlebnisorientierter Fußballfans aus Magdeburg bekannt. 18 Personen, die dieser Gruppierung zugeordnet werden können, sind als „Gewalttäter Sport“ erfasst. Aktionen der Gruppierung beschränkten sich bisher überwiegend auf gewalt- und erlebnisorientierte Aktivitäten im Zusammenhang mit Fußballspielen. Darüber hinaus liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, dass sich Einzelpersonen, die dieser Gruppierung zugeordnet werden können, auch an demonstrativen Aktionen und Aktivitäten der rechten Szene sowie bei verschiedenen Veranstaltungen als Sicherheits- und Einlassdienst beteiligten. Weiterhin konnten in diesem Zusammenhang vereinzelt bestehende Kontakte zum Motorradclub „Red Devils“ sowie zur „Nationaldemokratischen Partei Deutschlands“ (NPD) und den „Jungen Nationaldemokraten“ (JN) festgestellt werden.

c.) Elblichter

Bisher konnten keine Hinweise oder Erkenntnisse zu einer Gruppierung namens „Elblichter“ sowie zu dem Betreiber/den Betreibern der oben genannten Webseite erlangt werden. Aktuell wird man bei Aufruf dieser Seite auf eine gleichnamige Twitterseite (http://twitter.com/#!/elblichter) weitergeleitet. Der letzte Eintrag dort ist vom November 2011 und beinhaltet einen Hinweis auf eine „Kampfsportveranstaltung des Widerstandes 2011“.

3. Wie ordnet die Landesregierung die Aktivitäten dieser Gruppierungen, insbesondere in den Punkten Gewaltbereitschaft und Rechtsextremismus, ein?

a.) Reformer Jungs

Zu den „Reformer Jungs“ liegen Erkenntnisse zu Fan-Aktivitäten beim Fußball vor.
Hinweise des „Bündnisses gegen rechte Gewalt in Reform“ auf rechte Aktivitäten dieser Gruppierung konnten weder von der Polizei noch von der Stadt Magdeburg bestätigt werden. Über Gewaltstraftaten und rechtsextremistische Aktivitäten liegen derzeit keine Erkenntnisse vor.

b.) Adrenalin Magdeburg

Die Mitglieder dieser Gruppierung können als gewalt- und erlebnisorientierte Hooligans, die teilweise geschlossen Fußballspiele des 1. FC Magdeburg, aber auch andere Fußballbegegnungen besuchen, eingeordnet werden. Bezüglich hier bekannt gewordener Aktivitäten von Hooligan-Gruppierungen gilt, dass nach Einschätzung der Verfassungsschutzbehörde öffentlichkeitswirksame fremdenfeindliche Aktionen oder Aktionen gegen den politischen Gegner bei Fußballspielen nur selten auf organisierte Rechtsextremisten schließen lassen. Es liegen auch keine Erkenntnisse über ein planmäßiges „Unterwandern“
von Fanclubs durch Rechtsextremisten vor. Soweit Rechtsextremisten im Zusammenhang mit gewalttätigen Auseinandersetzungen von „Fußballfans“ festgestellt werden, dürfte es sich um Einzeltäter, deren Handlungen nur bedingt im Zusammenhang mit ihrer politischen Ausrichtung stehen, handeln. Für öffentlichkeitswirksame gewalttätige Aktionen bei Fußballspielen sind sowohl politisch rechts ausgerichtete „Fußballfans“ als auch solche ohne politische Ausrichtung
verantwortlich.

c.) Elblichter

Der Landesregierung liegen keine Erkenntnisse zu Aktivitäten einer möglichen Gruppierung unter der Bezeichnung „Elblichter“ oder deren Mitgliedern vor.

4. Wurden durch Mitglieder dieser Gruppierungen oder durch Personen aus dem Umfeld dieser Gruppierungen Straftaten begangen? Wenn ja, welche Straftaten waren das? Wann wurden diese Straftaten begangen? Wo wurden diese Straftaten begangen?

Diesbezüglich liegen Erkenntnisse nur zur Gruppierung „Adrenalin Magdeburg“ vor. Von Mitgliedern der Gruppierung wurden im Zeitraum von 2004 bis 2011 sowohl in Sachsen-Anhalt – überwiegend in Magdeburg – aber auch in anderen Bundesländern Straftaten hauptsächlich im Zusammenhang mit Fußballspielen verübt. Im Einzelnen handelt es sich dabei um Körperverletzung, Landfriedensbruch, Betrug, Sachbeschädigung, Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Diebstahl, Raub, Nötigung, Beleidigung, falsche Verdächtigung, Straftaten gegen das Waffengesetz, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz

Wir danken für jede Unterstützung!

Dankend und hocherfreut nehmen wir das Bekenntnis des Geschäftsführers von Miteinander e.V., Pascal Begrich, zur Kenntnis, uns zukünftig tatkräftig in Form einer weiteren „offensiven Stadtteilkampagne“ zu unterstützen:

Danke, Pascal! Jetzt kann nicht’s mehr schief gehen!



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